Havelstraße 21, 14669 Ketzin   033233 - 80 695

Impressum

Angaben nach § 6 Teledienstegesetz

Anschrift:

Pension Havel-Idylle, Havelstraße 21, 14669 Ketzin

Telefon: 03 32 33 – 80 695
Fax: 03 32 33 – 30 844
Mobil: 01 74 – 2 94 92 57
E-Mail: dost@havelidylle.de
Betreiber: Gustav Dost
Steuer Nr. 051/213/02278

Haftungshinweis:

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AGB

1. Geltungsbestimmungen
Die Pension- AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, und Ferienwohnung sowie Ferienhäuser, zur Beherbergung und alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen der Pension. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluß und Partner
Der Aufnahmevertrag ( Beherbergungsvertrag ) kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei die Zimmerbuchung , Ferienwohnung und Ferienhausbuchung schriftlich zu bestätigen0. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt , haftet dieser der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Annahmevertrag , sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Verjährung
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs.3 Nr.1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, oder sexueller Selbstbestimmung bleibt unberührt ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist , bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung.

4. Leistungen, Preise, Zahlungen , Aufrechnung
Die Pension ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Zimmer, Ferienwohnung sowie Ferienhäuser bereit zu halten und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet die für die Zimmer und Ferienwohnung und Ferienhausüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz bzw. Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und – Erfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann dieses den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt. Bei Anreise hat der Kunde den vereinbarten Preis für Übernachtung sowie Frühstück und alle von ihm gewünschten Nebenleistungen am Anreisetag ohne Abzug in bar zu zahlen.
Bei Zahlung auf Rechnung sind ohne Fälligkeitsdatum, binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt , die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften , an den ein Verbraucher beteiligt ist 5 % über den Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines Höheren, dem Kunden des einen niedrigen Schadens vorbehalten. Die Pension ist berechtigt bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

5. Rücktritt des Kunden / Stornierung
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Die vertragliche Bindung gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung der Pension zur Rücksichtnahme auf Rechte, Restgüter und Interessen des Kunden , wenn diesen durch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenem Zimmer; Ferienwohnung, Ferienhäuser hat die Pension die Einnahme aus anderweitige Vermietung der Unterkünfte sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu entrichten.

6. Haftung der Pension
Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens , Körpers, oder der Gesundheit , Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung , wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat., ferner sonstige Schäden , die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden , die auf einer vorsätzlichen Verletzungen von vertragstypischen Pflichten ( so genannte Kardinals bzw. Kernpflichten ) der Pension berühren. Unberührt bleiben ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer der Pension übernommener Garantie eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mangel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen , um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7 Anerkennung der Hausordnung
Der Kunde erkennt, die Hausordnung an.
Der Kunde erkennt folgende Auflagen an. Er verpflichtet sich in den von Ihm gemieteten Räumen nicht zu rauchen kein offenes Feuer anzuzünden ( Kerzen , Feuerwerk oder Knallkörper anzuzünden oder abzubrennen ) Die Anreise ist ab 15 Uhr vor zu nehmen und die Abreise ab 10 Uhr zu gewährleisen. Frühere Anreise bzw. Abreise bedarf der Zustimmung der Pension.
Haustiere sind nicht erwünscht. Der Mieter verpflichte sich die Mietsachen und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räumen und Außenanlagen, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, sowie für ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenden Räume zu sorgen. Der Mieter haftet für Schäden die durch schuldhafte Verletzung der den Mieter obliegender Sorgfaltspflicht und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Ruhezeiten In den Ferienhäuser , Ferienwohnung sowie Zimmer , Gästepavillon , sowie Außenanlagen des Grundstückes , Terrasse , Grillecken , ist Rücksicht von anderen Gästen zwischen 22 Uhr und 8 Uhr zu nehmen (Nachtruhe).
Hausrecht : Unter bestimmten Umständen z. B. Havarien kann es notwendig sein , dass der Vermieter ohne Wissen das Mieters die Häuser , Ferienwohnung , Zimmer betreten muss . Der Mieter erklärt sich mit dem Betreten der Unterkünfte durch den Vermieter und der von ihm beauftragten Person, insbesondere bei Gefahr im Verzug einverstanden. Die Benutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern die ihre Kinder im Pool baden lassen, sind verpflichtet ihre Aufsichtspflicht war zu nehmen und werden von der Pension nicht dafür entbunden, ihre Kinder zu beaufsichtigen.
Nicht erlaubt sind ruhestörende Lärm in dem gesamten Gelände der Pension, damit andere Gäste die Ruhe in der Pension suchen, hier nicht gestört bzw. verärgert werden. Grillbenutzung nach Absprache der Pension , sowie anschließender Reinigung des Grills durch den Kunden.
Die Benutzung der Boote mit und ohne Motor erfolgt auf eigene Gefahr. Nach der Benutzung werden die Boote gereinigt an die Pension übergeben. Gestattet ist nicht das Angeln aus dem Boot, das am Ufer der Pension steht, da es von der Kaimauer zu Beschädigungen am Boot kommen kann. Wenn eines der Boote gemietet wird erfolgt eine gesäuberte Bootsübergabe, sowie Einweisung wenn das Boot mit Motor gemietet wird. Haftung bei einer Sachbeschädigung an Boot sowie Motor trägt der Mieter. Schäden die anderen Personen durch unsachgemäßen Umgang mit Boot, Zubehör und Motor, Anlegemanöver, falsche Fahrweise, Verbots und Gebotsschilder nicht beachtet werden, haftet der Mieter. Befahren aller Gewässer ist eine Stunde vor Sonnenuntergang und eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Das befahren der Gewässer nach Einbruch der Dunkelheit ist untersagt.
Kündigungen: Bei mehrfachen Verstoß gegen die Mietbedingungen, kann der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen und der Mieter hat die gemietete Unterkunft sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises besteht nicht.

8 Gerichtstände
Für alle Vertragspartner der Pension und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Nauen vereinbart

9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der gültigen Bestimmungen gilt eine hier möglich nahe Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.